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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Reifecheck, Fern-Assessment und Assessment vor Ort

Dieser Text ist noch nicht anwaltlich geprüft. Vor der ersten kostenpflichtigen Buchung prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Vertical Logic GmbH, Koppelweg 9, 21698 Harsefeld (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistung

Der Anbieter erbringt drei Leistungen:

a) Reifecheck. Ein Videogespräch von etwa 90 Minuten über den Betrieb des Kunden anhand seiner Angaben und übersandter Fotos, mit einem Kurzbericht: grobe Reifeeinschätzung, Benennung des Prozesses, der sich zuerst zu untersuchen lohnt, und zwei bis drei Vorbereitungsmaßnahmen.

b) Fern-Assessment. Die Untersuchung eines vom Kunden benannten Fertigungsprozesses auf seine Eignung für eine Automatisierung — per Video: Der Kunde misst und filmt den Prozess unter Anleitung des Anbieters, die Aufzeichnung dient als Beleg. Bewertung anhand festgelegter Reifekriterien, schriftlicher Bericht mit Annahmen, offenen Punkten und empfohlenen nächsten Schritten.

c) Assessment vor Ort. Wie b), jedoch mit Beobachtung und Messung durch den Anbieter selbst im Betrieb des Kunden. Diese Leistung wird nur nach Verfügbarkeit und nach gesonderter Vereinbarung erbracht; ein Anspruch auf einen Termin vor Ort besteht nicht.

Der Anbieter bewertet Reife und Voraussetzungen. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung sind: Anlagenplanung und Roboterauslegung, die Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie, die CE-Dokumentation, die Auswahl oder Beauftragung von Lieferanten sowie steuerliche oder rechtliche Beratung. Wo eine Aussage von gerätespezifischer Machbarkeit abhängt, weist der Bericht darauf hin, dass ein Lieferantenversuch oder die Prüfung durch eine Fachkraft für Automatisierungstechnik erforderlich ist.

Der Anbieter betreibt daneben das Fachportal roboter-zentrale.de mit kostenlosen Werkzeugen und Praxis-Leitfäden. Dafür gelten die dort veröffentlichten Bedingungen; diese hier betreffen sie nicht.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Der Kunde stellt über das Anfrageformular oder per E-Mail eine Anfrage; der Anbieter bestätigt Leistung, Termin und Preis in Textform. Der Vertrag kommt mit dieser ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande — nicht durch das Absenden der Anfrage und nicht durch ein automatisches Bestätigungsschreiben.

§ 4 Preise, Zahlung und Rechnung

Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Leistungsseite angegebene Preis. Preise für Unternehmer verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zum Stand dieser Fassung betragen die Preise: Reifecheck 290 €, Fern-Assessment 590 €, Assessment vor Ort 990 € — jeweils zzgl. USt.

Die Leistungen werden per Video erbracht; Fahrtkosten fallen nicht an. Wird ausnahmsweise ein Termin vor Ort vereinbart, gilt: Fahrtkosten innerhalb eines Umkreises von 60 km um 21698 Harsefeld sind enthalten. Darüber hinaus werden sie nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.

Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung erhält der Kunde per E-Mail nach Erbringung der Leistung; sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei einem Bruttobetrag bis 250 € gilt sie als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV; auf Wunsch stellt der Anbieter eine Rechnung mit vollständiger Anschrift und Rechnungsnummer aus.

§ 5 Durchführung

Beim Fern-Assessment stellt der Kunde für den Videotermin eine Person, die den Prozess kennt und die Kamera führt, sowie eine ausreichende Internetverbindung an der Anlage. Er füllt den vorab übersandten Fragebogen aus und übermittelt die angeforderten Fotos und Aufnahmen. Die Aufnahmen verbleiben beim Kunden; der Anbieter erhält eine Kopie zur Auswertung und löscht sie nach Abschluss des Auftrags, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei einem Termin vor Ort stellt der Kunde für die Dauer der Begehung Zutritt zu den zu bewertenden Bereichen sicher und benennt eine auskunftsfähige Person. Er sorgt dafür, dass die betrieblichen Sicherheitsvorschriften bekannt gemacht werden; der Anbieter hält sie ein.

Angaben des Kunden zu Stückzahlen, Taktzeiten, Personalkosten und Auslastung übernimmt der Anbieter ungeprüft als Rechnungsgrundlage. Sind sie unzutreffend, ist es das Ergebnis ebenfalls. Termine können bis fünf Werktage vorher kostenfrei verschoben werden; danach kann der Anbieter die Hälfte des vereinbarten Entgelts berechnen.

§ 6 Vertraulichkeit

Der Anbieter behandelt alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Rahmen einer Begehung oder Schulung bekannt werden, zeitlich unbegrenzt vertraulich. Er gibt sie nicht an Dritte weiter, insbesondere nicht an Hersteller, Händler oder Systemintegratoren. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 7 Anonymisierte Fallbeispiele

Der Anbieter veröffentlicht Erkenntnisse aus Begehungen in anonymisierter und aggregierter Form — etwa als Fallbeispiel „Metallbaubetrieb, 40 Mitarbeitende, Süddeutschland“. Firmenname, Standort, Personen, Kunden und Produktbezeichnungen werden dabei nicht genannt und Zahlen so gerundet, dass ein Rückschluss auf den Betrieb ausgeschlossen ist.

Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit formlos widersprechen, auch nachträglich; der Anbieter entfernt die Darstellung dann bei der nächsten Aktualisierung. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Angaben zu Kosten, Taktzeiten, Leistungen und Amortisationszeiten sind Richtwerte auf Grundlage typischer Projekte. Sie ersetzen weder ein Angebot noch eine Fachplanung, eine Risikobeurteilung, eine sicherheitstechnische Prüfung oder eine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht zu.

§ 10 Streitbeilegung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Siehe auch Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum.