Fassung 1.1 · 11.09.2026 · frei nutzbar unter CC BY 4.0
Der Robo-Ready-Standard
Wann ist ein Betrieb bereit für Roboter? Diese Seite beantwortet die Frage nicht mit einer Meinung, sondern mit einem Verfahren — in fünf Schritten, die aufeinander aufbauen.
Das Verfahren ist offen: Jeder Betrieb darf sich selbst danach bewerten, jeder unabhängige Prüfer darf danach prüfen. Es ist ein veröffentlichtes Prüfverfahren, keine akkreditierte Zertifizierung — was es nicht leistet, steht im Anhang.
01
Wo kann Ihr Betrieb stehen?
Vier Reifegrade
Vier Stufen beschreiben den Zustand eines Betriebs — nicht den Umfang einer gekauften Leistung. Bewertet wird immer ein konkreter Prozess an einem konkreten Standort, nie „das Unternehmen“. Ein Betrieb kann R1 in einer Stunde selbst erreichen und bei R2 stehen bleiben, wenn ihm das reicht.
R1
Orientiert
Der Betrieb weiß, wo er steht
gültig 24 Monate
Ein Kandidatenprozess ist benannt, und die acht Kriterien sind einmal vollständig durchgegangen worden. Rote Punkte sind ausdrücklich erlaubt — es geht um Kenntnis, nicht um Reife.
Bedingung
Alle acht Kriterien haben einen Befund. Angaben dürfen aus der Selbstauskunft des Betriebs stammen; die Herkunft ist ausgewiesen.
Nachweis
Kurzbericht eines Prüfers oder dokumentierte Selbstbewertung nach diesem Standard.
R2
Bewertet
Ein Prozess ist unabhängig geprüft
gültig 24 Monate
Ein unabhängiger Prüfer hat alle acht Kriterien mit Befund und Herkunft bewertet und Taktzeiten über mindestens fünf Durchläufe erhoben — vor Ort selbst gemessen oder aus der Ferne nach Belegprotokoll: Der Betrieb misst und filmt unter Anleitung des Prüfers im Video, die Aufzeichnung ist der Beleg. Der Bericht nennt, welcher Weg es war. Rote Punkte dürfen bestehen — sie sind dann benannt und mit einer Maßnahme hinterlegt.
Bedingung
Alle acht Kriterien bewertet. Taktzeiten über mindestens fünf Durchläufe erhoben — selbst gemessen oder unter Anleitung aufgezeichnet. Jede Zahl trägt ihre Herkunft; bei Fernprüfung zusätzlich den Vermerk „unter Anleitung aufgezeichnet“. Offene Punkte sind aufgeführt.
Nachweis
Schriftlicher Prüfbericht eines unabhängigen Prüfers, dem Betrieb ausgehändigt. Bei Fernprüfung liegen die Aufzeichnungen dem Bericht bei.
R3
Vorbereitet
Kein Kriterium steht mehr auf Rot
gültig 24 Monate
Die harten Voraussetzungen sind erfüllt: Es ist schriftlich festgelegt, wann ein Teil gut ist, die Zuführung ist definiert, und die Maschinenschnittstelle ist geklärt. Damit kann ein Lieferant überhaupt erst belastbar anbieten.
Bedingung
Alle acht Kriterien mindestens gelb, keines rot. Die Kriterien 2 (Zuführbarkeit), 4 (Qualitätskriterien) und 6 (Maschinenschnittstelle) grün.
Nachweis
Prüfbericht mit Nachbewertung der zuvor roten Punkte.
R4
Bereit
Der Zustand wird gehalten
gültig 12 Monate, verlängerbar
Alle acht Kriterien grün und dokumentiert — und der Betrieb bestätigt jährlich, dass es so geblieben ist. Robot-ready ist kein Zustand, den man einmal erreicht: Das Ziel bewegt sich, weil die Technik sich bewegt.
Bedingung
Alle acht Kriterien grün. Jährliche Bestätigung durch den Betrieb, alle zwei Jahre durch einen Prüfer.
Nachweis
Prüfbericht plus jährliche Selbstbestätigung.
Warum ein Ablaufdatum? Weil sich das Ziel bewegt. Was heute reicht, reicht in zwei Jahren vielleicht nicht mehr.
Für jeden Betrieb dieselben acht. Jedes bekommt eine Ampel. Rot heißt nicht „geht nicht“, sondern „das muss vorher gelöst werden“ — und die Tabelle sagt für jedes Kriterium, was Rot, Gelb und Grün konkret bedeuten.
Kriterium
Rot
Gelb
Grün
01TeilevarianzWie viele verschiedene Teile laufen über den Prozess, und wie stark unterscheiden sie sich in Greifpunkt, Gewicht und Spannung?
Jedes Teil ist ein Einzelfall. Kein Muster erkennbar, keine Bündelung möglich.
Die Teile ließen sich zu Familien bündeln, sind es aber nicht.
Teilefamilien sind gebildet und dokumentiert. Je Familie ist ein Greifkonzept denkbar.
02ZuführbarkeitKommen die Rohteile in definierter Lage an oder liegen sie lose in der Gitterbox?
Lose geschüttet. Die Lage ist bei jedem Teil eine andere.
Lose, aber gleichartig und flach ablegbar — mit Kamera beherrschbar.
Definierte Lage durch Werkstückträger, Palette oder Nest. Der Greifpunkt ist ohne Sensorik bekannt.
03TaktzeitstabilitätWie stark streut die Bearbeitungsdauer, und wodurch?
Nicht gemessen. Es gibt nur Erfahrungswerte.
Einmalig gemessen, aber die Streuung ist nicht erklärt.
Über mindestens fünf Durchläufe gemessen, die Streuung ist beziffert und ihre Ursachen benannt.
04QualitätskriterienIst schriftlich festgelegt, wann ein Teil gut ist — und wer das entscheidet?
Nicht schriftlich festgelegt. Es entscheidet die Erfahrung.
Schriftlich festgelegt, aber zwei Beschäftigte urteilen bei denselben Teilen unterschiedlich.
Schriftlich festgelegt, und zwei unabhängig befragte Beschäftigte kommen zum selben Urteil.
05ProzessstabilitätWie hoch sind Ausschuss und Störungsrate heute, und woher kommen sie?
Nicht erfasst. Ausschuss landet ohne Zählung im Behälter.
Erfasst, aber die Ursachen sind nicht zugeordnet.
Erfasst, und die wesentlichen Ursachen sind benannt und belegt.
06MaschinenschnittstelleKann die Steuerung ein Signal geben, lässt sich die Tür automatisieren?
Kein Signal nach außen möglich, oder es ist ungeklärt und niemand kann es klären.
Technisch vermutlich möglich, aber nicht bestätigt.
Signal vorhanden und dokumentiert, Türautomatisierung geklärt — schriftlich bestätigt vom Steuerungshersteller oder Servicepartner.
07Platz und SicherheitIst genug Fläche da, welche Schutzeinrichtung wird nötig, wer verantwortet die Risikobeurteilung?
Kein Platz vorhanden, oder niemand ist für die Risikobeurteilung zuständig.
Fläche knapp, oder die Verantwortung für die Risikobeurteilung ist offen.
Fläche nachgemessen und frei. Es ist benannt, wer die spätere Gesamtheit in Verkehr bringt und die Risikobeurteilung verantwortet.
08Personal und AkzeptanzWer bedient die Anlage später, wer behebt Störungen — und was halten die Beteiligten davon?
Niemand ist benannt.
Eine Person ist benannt, war aber an der Entscheidung nicht beteiligt.
Eine Person ist benannt, eingebunden und trägt das Vorhaben mit. Die Störungsbehebung außerhalb der Regelarbeitszeit ist geregelt.
Wo sich keine branchenübergreifend begründbare Zahl angeben lässt — etwa eine zulässige Taktzeitstreuung in Prozent —, verlangt der Standard einen Beleg statt eines Grenzwerts. Ein Grenzwert, den der Herausgeber nicht verteidigen kann, wäre Scheingenauigkeit.
Die Kriterien sagen, worauf man schaut. Diese fünf Regeln sagen, wann eine Antwort zählt — sie sind der eigentliche Standard.
Jede Angabe trägt ihre Herkunft: selbst gemessen, Angabe des Betriebs oder geschätzt.Ohne diese Kennzeichnung lässt sich drei Monate später nicht mehr rekonstruieren, worauf eine Zahl beruht — und der Bericht wird als Ganzes wertlos.
Geschätzte Werte werden als Bandbreite angegeben, nie als einzelne Zahl.Eine Punktlandung behauptet eine Genauigkeit, die die Datenlage nicht hergibt.
Taktzeiten werden über mindestens fünf Durchläufe erhoben, verteilt über den Arbeitstag — vom Prüfer gemessen oder unter seiner Anleitung aufgezeichnet.Ein einzelner Wert ist keine Taktzeit, sondern eine Anekdote. Und eine Aufzeichnung, bei der der Prüfer zusieht, ist ein Beleg; eine nachgereichte Zahl ist eine Angabe.
Was der Prüfer nicht beurteilen konnte, steht als offener Punkt im Bericht.Ein Bericht ohne offene Punkte ist nach einem halben Tag — vor Ort oder per Video — unglaubwürdig.
Der Bericht geht an den geprüften Betrieb, und der darf widersprechen.Eine Bewertung, gegen die es kein Verfahren gibt, ist ein Urteil und keine Prüfung.
Jeder, der diese fünf Regeln einhält. Es gibt keine Zulassung, keine Gebühr und keine Warteliste — die Unabhängigkeit ist die einzige Hürde, und sie ist die richtige.
Der Prüfer verkauft keine Roboter, keine Anlagen und keine Integrationsleistungen.Wer an der Anlage verdient, kann nicht glaubwürdig feststellen, ob sie sich lohnt. Das ist die Regel, die den ganzen Standard trägt.
Der Prüfer erhält keine Provision und keine Vermittlungsgebühr von Herstellern, Händlern oder Integratoren.Auch eine Vermittlung ist ein Interesse am Zustandekommen.
Der Prüfer nennt sich im Bericht mit Namen und ist erreichbar.Ein Prüfergebnis ohne benannten Prüfer lässt sich nicht hinterfragen.
Der Prüfer trägt das Ergebnis in das öffentliche Register ein — auch ein negatives.Ein Register, in dem nur die guten Ergebnisse stehen, misst nichts.
Der Prüfer wendet diese Fassung des Standards unverändert an und nennt ihre Nummer.Sonst bedeutet dieselbe Stufe bei zwei Prüfern zwei verschiedene Dinge.
Stand heute: Es gibt genau einen Prüfer, und das ist der Herausgeber dieses Standards. Das ist kein guter Zustand für ein Prüfverfahren, und er soll sich ändern. Wenn Sie unabhängig beraten und danach prüfen wollen, schreiben Sie — der Standard gehört Ihnen dann genauso wie mir.
Ein Abzeichen mit Reifegrad, Prüfdatum und Gültigkeit — und ein Eintrag im öffentlichen Register, auf den es verlinkt. Ein Nachweis, den man nicht nachprüfen kann, wäre ein Aufkleber.
ROBO READY
R2Bewertet
Musterbetrieb GmbH · Werk Harsefeldgeprüft 09/2026 · gültig bis 09/2028
ROBO READY
R4Bereit
Musterbetrieb GmbH · Werk Harsefeldgeprüft 09/2026 · gültig bis 09/2028
Vorschau. So wird das Abzeichen aussehen. Der gezeigte Betrieb ist erfunden — das Register wird angelegt, sobald der erste Betrieb bewertet ist. Ein leeres Verzeichnis zu veröffentlichen, wäre eine Behauptung ohne Inhalt.
Fünf Regeln für das Abzeichen
Das Abzeichen darf nur führen, wer eine gültige Bestätigung hat.
Es nennt immer Reifegrad, Datum der Prüfung und Gültigkeitsende.
Es verlinkt auf den eigenen Eintrag im öffentlichen Register — ohne diesen Link ist es ein Aufkleber, kein Nachweis.
Läuft die Bestätigung ab, wird das Abzeichen entfernt.
Es gilt für den geprüften Prozess oder Standort, nicht für den ganzen Konzern.
Wo steht Ihr Betrieb?
Die acht Kriterien können Sie selbst durchgehen — dafür ist der Standard offen. Wenn Sie eine unabhängige Bewertung wollen, führt der Weg über den Reifecheck.
Diese Fassung des Standards steht unter CC BY 4.0. Sie dürfen ihn vervielfältigen, weitergeben, anpassen und kommerziell verwenden, solange Sie die Herkunft nennen: Robo-Ready-Standard, Fassung 1.1, robo-ready.com.
Der Name ist gebunden
Wer ein Ergebnis als Robo-Ready-Reifegrad ausweist — im Abzeichen, in einem Bericht oder in Werbung —, hält sich an die Prüfer- und Abzeichenregeln. Eine angepasste Fassung darf nicht unter diesem Namen laufen; nennen Sie sie anders und verweisen Sie auf die Herkunft.
Diese Lizenzkonstruktion ist nicht anwaltlich geprüft. Solange es einen Prüfer gibt, ist das folgenlos — bevor der Standard von Dritten verwendet wird, gehört sie angesehen.
Grenzen des Standards
Wofür er nicht gilt und was er nicht ersetzt. Ein Verfahren, das mehr verspricht, als es hält, beschädigt genau das, was es aufbauen soll.
Keine akkreditierte Zertifizierung
Dieser Standard ist nicht nach ISO/IEC 17065 akkreditiert, und die ausstellende Stelle ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Er ist ein offen veröffentlichtes Prüfverfahren mit nachvollziehbaren Regeln — mehr behauptet er nicht.
Keine Sicherheitsprüfung
Der Standard bewertet die Vorbereitung eines Prozesses, nicht die Sicherheit einer Anlage. Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung verantwortet, wer die spätere Gesamtheit von Maschinen in Verkehr bringt.
Keine Zusage gegenüber Dritten
Ein Reifegrad begründet keinen Anspruch auf Fördermittel, keine Zusage einer Versicherung und keine Verpflichtung eines Integrators. Sollte das eines Tages anders sein, steht es hier — und nicht vorher.
Keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit
R4 heißt, dass ein Prozess vorbereitet ist. Ob sich eine Investition rechnet, entscheiden Mengen, Löhne und Preise — nicht die Reife.
Fassungen
Ein Standard ohne Fassungsnummer ist keiner. Jede Änderung erscheint hier, und ein Prüfbericht nennt immer die Fassung, nach der geprüft wurde.
Fassung 1.111.09.2026
R2 lässt zwei Nachweiswege zu: vor Ort (Prüfer misst selbst) oder aus der Ferne nach Belegprotokoll (Betrieb misst und filmt unter Anleitung, die Aufzeichnung ist der Beleg). Der Bericht nennt den Weg. Belegregel 3 entsprechend gefasst.
Fassung 1.009.09.2026
Erste Fassung. Vier Reifegrade, acht Kriterien mit Rot/Gelb/Grün, Beleg- und Prüferregeln, Regeln zum Abzeichen.